Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
RINET
Thomas Ritterbach und Bastian Fellmett GbR
Kalscheurener Str. 2
50354 Hürth
Geschäftszeiten:
Montag – Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr
Kontakt:
E-Mail: service@rinet.de
Telefon: +49 (0) 2233/9907-0
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, nachfolgend auch kurz „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Verträge und Vertragsarten, die zwischen RINET und einem Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Kunde“ genannt, zustande kommen,
insbesondere deshalb für Werkverträge wegen der Programmierung oder Veränderungen von (Individual-) Software oder für Dienstverträge für die Erbringung von IT-Dienstleistungen oder für Kaufverträge für Hardware und Standard-Software. - Unsere AGB finden Sie im Anhang des jeweils zustande kommenden Vertrages und auch auf der Homepage von RINET unter www.rinet.de.
- Die nachstehenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unseren Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Für die regelmäßige Wartung und Pflege von Hard- und Software bedarf es eines gesonderten Vertrages zwischen dem Kunden und RINET.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss, Unteraufträge
- Angebote von RINET sind stets freibleibend und unverbindlich. Insbesondere bleiben Preisanpassungen bei Preiserhöhungen durch unsere Lieferanten auch nach Vertragsschluss, aber vor Lieferung vorbehalten.
- Mit seiner Bestellung bzw. Beauftragung unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden annehmen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn wir es schriftlich bestätigt haben oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.
- Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
§ 3 Beschaffenheit von Waren oder Leistungen, Beschaffenheit von Software
- Wir behalten uns bis zur Lieferung bestellter Ware Änderungen, insbesondere Verbesserungen oder Anpassungen an den technischen Fortschritt vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
- Leistet ein dritter Hersteller eines Produktes eine Garantie, wird diese an den Kunden weitergegeben. Der Umfang der gegebenenfalls gewährten Herstellergarantie ergibt sich aus den Garantiebedingungen des dritten Herstellers. Entsprechendes gilt für Garantieerweiterungen oder Care Packs des Herstellers.
- Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt worden ist. Lieferverträge über Standardsoftware sind daher Kaufverträge. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle denkbaren Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
§ 4 Vergütungen und Preise
- Alle Vergütungen und Preise gelten in EUR ab Haus zuzüglich der anfallenden Kosten für Porto, Verpackung, Versicherung und Anfahrt. Sofern für den Versand von Waren nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, über die Art des Versandes (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Dabei übernehmen wir keine Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart.
- Sofern nicht anders vereinbart (z.B. Festvergütung), werden Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der mit dem Kunden individuell vereinbarten Stundensätze, im Übrigen gemäß der aktuellen Preisliste von RINET erbracht und berechnet.
- Sämtliche Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Rechnungen und Zahlungsbedingungen
- Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auf elektronischem Wege in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden dürfen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Rechnungen an die allgemein bekannt gegebene elektronische Adresse gesandt.
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das genannte Bankkonto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei RINET. Wir behalten uns vor, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Zahlung per Vorkasse zu erbringen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung oder Vorkasserechnung.
- Insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. Systembetreuung oder Server-Hosting) sind wir berechtigt, die Zahlung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren zu verlangen. Die Vorabinformation über den Einzug der SEPA-Firmenlastschrift erfolgt mindestens 5 Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum. Diese verkürzte Frist gilt für alle Erst- und Folgelastschriften. Die Vorankündigung erfolgt durch die Rechnung, in der der Einzugstermin ausgewiesen wird.
- RINET ist berechtigt, bei Teillieferungen oder Teilleistungen Teilrechnungen zu stellen, unabhängig vom Umfang der noch zu erbringenden Lieferung oder Leistung.
- Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlungsfrist gem. Abs. 3 abläuft. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Im Falle des Verzugs behalten wir uns vor, Lieferungen und Leistungen auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zurückzubehalten.
- Dem Kunden stehen gegenüber RINET Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, unsere Angebote sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir als solche benannte Annahmen getroffen haben, die unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde liegen. Treffen entsprechende Annahmen nicht zu, wird der Kunde uns hierüber unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.
- Der Kunde wird den berechtigten Mitarbeitern von RINET, sofern für die Vertragsdurchführung erforderlich, ungehinderten Zugang zu Räumen, Sachmitteln und Mitarbeitern gewähren sowie alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Zugänge und Dokumente rechtzeitig zur Verfügung stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, empfangene Ware beim Eintreffen unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie Beschädigungen der Verpackung gegenüber dem Transportunternehmen zu reklamieren und den Sachverhalt aufnehmen zu lassen. Auch RINET ist unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen. Verdeckte Schäden und Produktmängel sind nach deren Entdeckung unverzüglich an RINET zu melden.
- Der Kunde wird an Hard- und Software festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzeigen.
- Für eine etwaige Nachbesserung wird der Kunde sämtliche zur Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung nötigen Informationen auf Nachfrage hin mitteilen. Bei Nachbesserungen per Datenfernübertragung oder Telefon wird er eine kompetente Ansprechperson zur Verfügung stellen, die an der Nachbesserung mitwirkt.
- Eventuelle Rücksendungen von Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Rücksendung muss uns vor dem Versand angekündigt und der Grund für die Rücksendung schriftlich mitgeteilt werden. Rücksendungen müssen grundsätzlich in geeigneter Verpackung, frei und versichert erfolgen. Wir behalten uns vor, die Annahme unfreier Sendungen zu verweigern.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Datensicherung vorzunehmen und diese regelmäßig zu überprüfen. Vor jedem umfangreichen Eingriff in sein EDV-System hat er eine vollständige Sicherung aller Daten vorzunehmen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
- RINET gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt erbracht werden.
- Eine Haftung von RINET für Schäden, die auf eine falsche Bedienung der IT-Systeme und Geräte durch den Kunden oder Dritte sowie auf unberechtigte Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
- RINET und seine Mitarbeiter haften dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RINET nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten von RINET. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, wegen Rechtsmängeln und eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
- Im Falle einer Inanspruchnahme von RINET aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
- Der Auftraggeber trägt selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
- Bei Verlust von Daten haftet RINET nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung
- Der Kunde stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände dem jeweiligen Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetz sowie den jeweils geltenden Datenschutzsondervorschriften genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung, Veränderung, Übermittlung und Löschung von Daten und Datenbeständen.
- RINET stellt sicher, dass im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages keine Handlungen vorgenommen werden, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Im Einzelfall stimmt sich RINET mit dem vom Kunden zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit (Datenschutzbeauftragter) ab.
- RINET stellt sicher, dass alle von ihm beauftragten Personen eine Verpflichtungserklärung im Rahmen von § 5 BDSG abgegeben haben und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
- Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen Informationen als vertraulich zu behandeln, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Der Auftraggeber kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von RINET abtreten.
- Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform. Jedoch haben individuelle Vertragsabreden, auch wenn sie nur mündlich getroffen wurden, Vorrang vor den vorformulierten Vertragsbedingungen.
- Sollte eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Soweit dieser Vertrag zwischen RINET und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen gilt, gilt als Gerichtsstand (§ 38 Abs. 1 Zivilprozessordnung) und als Erfüllungsort (§ 29 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Köln.
Stand unserer AGB: Mai 2026