| Betrieblicher Datenschutz und Datentenschutzbeauftragter |
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In den letzten Jahren hat der Bereich Datenschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Verarbeitung, die Erhaltung, die Verwaltung und die Analyse von Daten ist durch die Digitalisierung immer einfacher geworden. Der Fortschritt im IT-Bereich bietet auch immer einfachere und schnellere Möglichkeiten der Datenerfassung, wie z. B. durch das Internet oder elektronische Zahlungsmethoden. Aus Gründen wie z. B. der Marktforschung oder der Strafverfolgung sind viele Institutionen an diesen Daten interessiert und würden gerne auf sie zurückgreifen. Durch die globale Vernetzung gelingt es Firmen, die auf personenbezogene Daten zurückgreifen möchten, leichter an diese heranzukommen. Daher ist es sehr wichtig seine Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten zu schützen. Der Datenschutz gehört per Gesetz zu den Kernaufgaben der Geschäftsführung. Das Gesetz legt nicht nur Wert auf den Schutz persönlicher Daten, sondern fordert genauso eine Dokumentation der Datenhaltung, ein funktionsfähiges Backup und einen ausreichenden Schutz der Daten vor Diebstahl oder Verlust. Die wesentlichste Änderung des aktuellen BDSG betrifft die Funktion des Datenschutzbeauftragten (DSB). Der DSB ist eine interne Selbstkontroll-Instanz, die die Datenschutzbehörde im Unternehmen vertritt! Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen, bei denen mehr als neun Personen mit persönlichen Daten arbeiten, dass sich ein DSB um die Sicherheit der Daten kümmert. Wird ein DSB nicht berufen, so kann dies mit 25.000 € Bußgeld geahndet werden. Als geschulte Datenschutzbeauftragte bieten wir
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